AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SGB GmbH
1) Allgemeines:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des Vertrages. Abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Änderungen während der Vertragslaufzeit bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner.
2) Vertragsdauer/Kündigungsfrist:
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Kündigungen können von beiden Seiten schriftlich zu jedem Monatsende mit dreimonatiger Kündigungsfrist erfolgen.
3) Preise:
Alle angegebenen Preise wurden auf Basis derzeit gültiger kollektivvertraglicher Stundenlöhne kalkuliert. In den Nettopreisen sind sämtliche Lohn-, Material-, und Transportkosten und die Beistellung aller erforderlichen Geräte und Maschinen enthalten. Außerdem sind alle gesetzlichen Leistungen sowie die im Kollektivvertrag festgelegte Erschwernis- und Schmutzzulage sowie die Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen.
4) Zahlungsbedingungen:
Die Rechnung ist 14 Tage nach Rechnungserhalt, netto und ohne Skonto zu begleichen. Der Auftraggeber trägt alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines vom Auftragnehmer beigezogenen Rechtsanwaltes sowie Verzugszinsen in Höhe von 1,2 Prozent pro Monat.
5) Preisanpassung:
Preise werden jährlich lt. Kollektivvertragserhöhung angepasst. Reinigungsausfälle durch kalendarische Feiertage wurden in der Monatspauschale derart berechnet, dass die in der Monatsrechnung nicht mehr in Abzug gebracht werden.
6) Gewährleistung und Haftung:
Wir haften für sach- und fachgerechte Durchführung der festgelegten Leistung. Gewährleistungsansprüche sind – bei sonstigem Verlust – unverzüglich nach Beendigung der arbeiten unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der eigenen Mitarbeiter. Soweit wir haften, kann nur Geldersatz bis zur Höhe des Zeitwertes (max. € 726.728,00) verlangt werden. Eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden wie Ertrags- und des Verdienstausfalles, Regressansprüche Dritter oder Verlust von Goodwill besteht nicht.
Leistungen:
Leistungen sind von uns nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie vereinbart wurden. Vom Arbeitsort muss eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Handwaschseifen, Handtüchern und Toilettenpapier.
7) Zutrittsmodalitäten:
Der zeitgerechte freie Zutritt in das Objekt, zu den vereinbarten Arbeitszeiten, muss vom Auftraggeber gewährleistet sein. Die Arbeitszeiten wurden zwischen den Vertragspartnern gemeinsam so festgelegt, dass die Betriebsabläufe im Objekt keiner Störung unterliegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich alles dazu beizutragen, dass die Reinigung ungehindert durchgeführt werden kann. Bei Bedarf sind Schlüssel zum Objekt in zweifacher Ausführung zur Verfügung zu stellen. Die unserem Personal übergebenen Schlüssel können bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels (max. € 500,00) ersetzt werden.
Abwerbeverbot:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragszeit oder im Falle einer Kündigung, da von uns eingesetzte Personal bis 12 Monate nach Auftragsende nicht abzuwerben. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung ist eine Vergütung von 36 Brutto Monatspauschalen pro abgeworbener Person als Pönale zu bezahlen, die dem richterlichem Mäßigungsrecht nicht unterliegt.
8) Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort gilt das festgelegte Objekt des Auftraggebers. Es wird als sachlich zuständiges Gericht Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
9) Abweichende Bestimmungen:
Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft, für welches es vereinbart wurde.